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Sustainable Finance

Aufgrund einer EU-Verordnung (2019/2088) sind wir als Versicherungsmakler verpflichtet, nachhaltigkeitsbezogene Pflichten im Finanzsektor offenzulegen. Die Offenlegungsverordnung hat das Ziel, die sogenannten ESG-Faktoren (Environmental, Social, Governance = Umwelt, Soziales und Unternehmensführung) verstärkt in die Anlage- und Beratungstätigkeit einzubeziehen. Betroffen sind Versicherungsanlageprodukte (IBIP), die einen Fälligkeitswert oder einen Rückkaufswert bieten, der vollständig oder teilweise direkt oder indirekt Marktschwankungen ausgesetzt ist.

Zur Zeit verfügen wir noch nicht über ausreichend transparente Informationen zu den Produkten, um nachteilige Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren angemessen abschätzen zu können. Wir beobachten die weitere Rechtsentwicklung laufend und werden voraussichtlich ab dem verbindlichen Inkrafttreten ausreichend bestimmter technischer Regulierungsstandards mögliche negative Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigen.

Im Rahmen unserer Vergütungspolitik analysieren wir die gewährten Vergütungen. Wir versuchen dabei Vergütungen zu forcieren, die geeignet sind, Nachhaltigkeitsfaktoren günstig zu beeinflussen und Vergütungen, die nicht mit der Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken im Einklang stehen zu vermeiden, wo uns das möglich ist.